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Luftqualität in den Heilstollen - Qualitätsstandards
Der Deutsche Wetterdienst wurde von uns beauftragt, in einem Forschungsprojekt die Luftqualität in den Heilstollen zu untersuchen und Luftqualitätsstandards zu entwickeln. Dabei wurden folgende lufthygienische Eigenschaften berücksichtigt:
Feinstaub
Der Feinstaub besteht aus Staubteilchen kleiner als 2,5 µm (0,0025 mm). Diese Partikel sind für die Gesundheit von besonderem Interesse, da sie bis in die Lunge gelangen können. Übertage liegt die mittlere Feinstaubkonzentration in schwach belasteten Gebieten wie z.B. höheren Mittelgebirgslagen in Abhängigkeit von der Jahreszeit zwischen 6 und 8 µg/m3.
Grobstaub
Zu dieser Staubfraktion zählen Staubteilchen mit einem Durchmesser größer als 2,5 µm. Auch Teilchen bis etwa 10 µm können jedoch bis in tiefere Atemorgane eindringen. Noch größere Teilchen werden überwiegend an der Nasen-, Rachen- oder Bronchialschleimhaut abgeschieden. In heilklimatischen Kurorten gilt für die therapeutische Anwendung ein Grobstaub-Grenzwert von 15 µg/m3.
Stickstoffdioxid
Dieses Reizgas entsteht bei allen Verbrennungsprozessen und damit z.B. auch in den Motoren der Kraftfahrzeuge. Da in den Heilstollen typischerweise kein Stickstoffdioxid entsteht, kann es als Indikator für einen direkten Lufteintrag von außen dienen. Diese Situation tritt vor allem im Winter infolge einer Umkehrung der Bewetterungsverhältnisse auf. In schwach belasteten Gebieten liegen die Stickstoffdioxidkonzentrationen unterhalb von 10 µg/m3.
Temperatur und Luftfeuchte
Diese Größen beschreiben das jeweils vorherrschende, therapeutisch anwendbare Klima in den Heilstollen. Eine gleichbleibende Temperatur und Feuchte unabhängig von der Jahreszeit ist eine wesentliche Voraussetzung für die therapeutische Anwendung der Stollenluft.
Die Messungen konnten zeigen, daß in den Heilstollen in der Regel nur eine geringe Grobstaubbelastung vorherrscht. Typische Grobstaubquellen wie Straßenverkehr oder die Aufwirbelung und Transport von Staubteilchen durch Wind, die eine Grobstaubbelastung an Übertagemeßstellen verursachen, spielen untertage für die Entstehung einer solchen Belastung keine Rolle. Für die Eignung eines Stollens oder einer Höhle als Speläotherapiestation wurde ein Grobstaub-Richtwert von 8,5 µg/m3 festgelegt, der nicht überschritten werden darf. Dies entspricht etwa der Hälfte des Wertes, der im Kurgebiet eines heilklimatischen Kurortes für eine therapeutische Anwendung zulässig ist.
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